AGB's  
 


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AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen

CSB Sound & Light Systems



1.   1Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus.

2Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



2.   1Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.

2Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung.

3Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen.

4Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

5Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühren kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 20 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei CSB maßgeblich.



3.   1Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.

2Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages.

3Uns  übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben



4.   1Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.

2Dies können sein: Grundrisse, technische  Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und  Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

3Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.

4Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.

5Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.



5.   1Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.

2Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.



6.   1Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.

2Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.



7.     1Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten.

2Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn.

3Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

4Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.

5Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.



8.   1Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres Auftraggebers zuständige Gericht.

2Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.



9.   1Der Veranstalter haftet für den Diebstahl an Equipment von CSB Sound & Light Systems, wenn wir nicht selbst  für den Schaden verantwortlich sind, in voller Höhe des Kaufpreises.

2Der Auftraggeber verpflichtet sich, die angemieteten Geräte fachgerecht zu bedienen und im gleichen Zustand wie bei Übergabe termingerecht zurückzubringen.

3Für Schäden durch Wasser, unsachgemäße Handhabung, Überspannung und Vandalismus kommt der Aufraggeber in voller Höhe auf!

          4Wird der angegebene Termin zur Wiederablieferung von Seiten des Auftraggebers nicht eingehalten, wird der volle Mietpreis pro Tag weiterberechnet!



10.    1Die Inhalte auf der Homepage sowie die Bilder im Bilderarchiv sind Eigentum von CSB Sound & Light Systems und dürfen ohne die Genehmigung von CSB Sound & Light Systems nicht vervielfältigt oder zu Werbezwecken verwendet werden.




Geschäftsführung

Christian Förster

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